Die Gesellschaft überaltert langsam und es werden immer größere Vermögen bei Privatpersonen angehäuft. Niemand denkt über die Nachlassregelung nach, gleichzeitig setzt aber ein verantwortungsbewusster Umgang mit Vermögen voraus, frühzeitig Regelungen über die Vermögensweitergabe zu treffen.

Hierzu gehört nicht nur die Erstellung eines Testamentes, sondern auch die Durchsetzung von Pflichtteils- und Erbansprüchen im Erbfall. Aufgabe einer sinnvollen juristisch kompetenten Begleitung dieser Situation ist es, Informationen bei den Erben einzuholen und in Erfahrung zu bringen, welche Ansprüche der Pflichtteilsberechtigte hat.

Oft wird auch verdrängt, dass man im Alter nicht mehr in der Lage sein könnte, seine Belange zu regeln. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testament frühzeitig zu erstellen, diese aber auch regelmäßig auf die Lebensbelange  und Umstände kontrollieren zu lassen.

Erbrecht_ra-huber

Sie sollten so früh wie möglich Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, wie auch Testamente erstellen, da schlimmstenfalls bei einem Unfall oder aber auch bei fortschreitenden Krankheiten, wie Demenz oder Alzheimer, diese Regelungen dann nicht mehr getroffen werden können und oftmals Fremde oder Berufsbetreuer als Betreuer eingesetzt werden, die wenig Bezug zur Familie oder der betroffenen Person haben.

Wir bieten Ihnen einen verantwortungsvollen und kompetenten Einblick in diese Angelegenheiten. Rechtsanwalt Walter M. Huber ist als Testamentsvollstrecker tätig, d.h. er wickelt die Erbfälle für Sie ab und er ist vom Amtsgericht Freising bestellter Verfahrenspfleger. In dieser Tätigkeit schützt er die Rechte und Belange der betreuten Person.

HTML Snippets Powered By : XYZScripts.com