Ein Schwerpunkt der Anwaltskanzlei Walter M. Huber ist das Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten vollkommen unabhängig Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschäftsführer oder freie Mitarbeiter.
Im Arbeitsrecht sind die Hauptarbeitsbereiche Kündigungsstreitigkeiten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wie auch Änderungskündigungen, die zum Tragen kommen, wenn laufende Arbeitsverhältnisse abgeändert werden. Verhandlungen über Vertragsaufhebungen und Abfindungen, wie auch Zeugnisgestaltungen und Vergütungsstreitigkeiten und das Einklagen von Lohn, Gehalt oder Provisionen gehören hierzu. Hier finden Sie einen Brutto/Netto Gehaltsrechner.

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